Sicherheitsdatenblatt SensEco
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Überprüfungsdatum: 16.06.2025.
Versionsnummer: v2.0
ABSCHNITT 1: Identifizierung des Stoffes/Gemisches und des Unternehmens/der Firma
ABSCHNITT 1: Identifizierung des Stoffes/Gemisches und des Unternehmens/der Firma
1.1. Produktidentifikator
SensEco Spülmaschinentablette Universal-Haushaltsreiniger
Produktnummer: 2250 MM
UFI : SW90-K269-E002-NXX1
1.2. Entsprechende identifizierte Verwendungen des Stoffes oder Gemisches und Verwendungen, die nicht empfohlen werden
Spülmittel.
Nicht empfohlene Verwendungen: keine bekannt.
1.3. Angaben zum Lieferanten des Sicherheitsdatenblatts
Lieferant des Produkts: MosóMami Kft.
2142 Nagytarcsa
Déri Miksa utca 10/c 7. épület
Telefon: +36 30 512 8919
E-Mail-Adresse der verantwortlichen Person: info@mosomami.hu
1.4. Notrufnummer
Gesundheits- und Toxikologischer Informationsdienst (ETTSZ)
1097 Budapest, Nagyvárad tér 2.
Tel.: +36 1 476 6464, +36 80 201 199
E-Mail: ettsz@nngyk.gov.hu
ABSCHNITT 2: Identifizierung der Gefahr
2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]:
Hautreizung, Gefahrenkategorie 2, H315 (Skin Irrit. 2)
Augenreizung, Gefahrenkategorie 2, H319 (Eye Irrit. 2)
Vollständiger Wortlaut der H-Sätze: siehe Abschnitt 16.
2.2. Kennzeichnungselemente
Gefahrenpiktogramm(e):
SICHERHEITSDATENBLATT
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Warnhinweis:
Achtung
Warnhinweis(e):
H315 – Verursacht Hautreizungen.
H319 – Verursacht schwere Augenreizungen.
EUH208 – Enthält Lipase, Amylase. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Sicherheitshinweise:
P102 – Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P302 + P352 – BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser abwaschen.
P280 – Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P305 + P351 + P338 – BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Gegebenenfalls
Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P310 – Sofort TOXIKOLOGISCHES ZENTRUM/Arzt konsultieren.
P501 – Inhalt/Behälter als Abfall entsorgen: gemäß den örtlichen/nationalen Vorschriften.
Zusätzliche Gefahrenhinweise: -
Stoffe, die zur Gefährlichkeit des Gemisches beitragen:
Natrium-C14-16-Olefinsulfonat, APG
2.3. Sonstige Gefahren
Die Ergebnisse der PBT- und vPvB-Bewertung sind in Abschnitt 12.5 aufgeführt.
Endokrinschädigende Eigenschaften siehe Abschnitte 11.2 und 12. 6.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1. Stoffe
Nicht anwendbar.
3.2.
Gemische
Vollständiger Wortlaut der H-Sätze: siehe Abschnitt 16.
Das Produkt enthält keine besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC).
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
ALLGEMEINE HINWEISE:
Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen und Etikett oder dieses Sicherheitsdatenblatt vorzeigen
!
Bei Bewusstlosigkeit darf nichts über den Mund verabreicht werden. Die betroffene Person muss aus der
kontaminierten Umgebung entfernt werden.
NACH VERSCHLUCKEN:
Den Mund mit Wasser ausspülen. Kein Erbrechen herbeiführen. Wenn die Symptome nicht abklingen, sofort einen Arzt oder das
Toxikologische Zentrum anrufen.
NACH EINATMEN:
Die betroffene Person an die frische Luft bringen. Bei Symptomen einen Arzt aufsuchen.
NACH HAUTKONTAKT:
Mit Seife und reichlich Wasser abwaschen.
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NACH KONTAKT MIT DEN AUGEN:
Bei Augenkontakt müssen Kontaktlinsen entfernt und die Augen sofort mindestens 15 Minuten lang mit reichlich Wasser gespült werden, auch
unter den Augenlidern. Suchen Sie einen Facharzt auf.
4.2. Wichtigste akute und verzögerte Symptome und Wirkungen
Keine Informationen verfügbar.
4.3. Hinweise auf erforderliche sofortige medizinische und spezielle Behandlung
Die Behandlung muss entsprechend den Symptomen erfolgen.
- ABSCHNITT: Brandbekämpfungsmaßnahmen
5.1. Löschmittel:
Es sind für die Umgebung geeignete Löschmittel zu verwenden: CO2, Pulver oder Wassersprühstrahl. Bei größeren Bränden
wird der Einsatz von Wassersprühstrahl oder alkoholbeständigem Schaum empfohlen.
Ungeeignete Löschmittel: keine bekannt.
5.2. Besondere von dem Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Keine Informationen verfügbar.
5.3. Hinweise für die Feuerwehr
Je nach Umgebung des Brandes sind umgebungsunabhängige Atemschutzgeräte und Schutzkleidung zu verwenden.
Bei der Brandbekämpfung ist darauf zu achten, dass das Löschwasser nicht in Gewässer,
Wasserläufe oder die Kanalisation gelangt.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Exposition
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, persönliche Schutzausrüstung und Notfallmaßnahmen
6.1.1. Für nicht zum Notfallpersonal gehörende Personen
Für ausreichende Belüftung sorgen.
6.1.2. Für Rettungskräfte
Für ausreichende Belüftung sorgen. Geeignete persönliche Schutzausrüstung verwenden (siehe Abschnitt 8).
Siehe
Abschnitte 7 und 8.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Nicht direkt in die Umwelt gelangen lassen! Nicht in die Kanalisation, in Abflussgräben oder in Oberflächengewässer gelangen lassen
.
6.3. Methoden und Materialien zur Begrenzung und Reinigung
Das verschüttete Produkt muss aufgefangen und in geeigneten Behältern zur Entsorgung gesammelt werden.
Zur Entsorgung in geeigneten, verschlossenen Behältern aufbewahren. Der betroffene Bereich muss mit Wasser gereinigt werden .
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
Siehe Abschnitte 7, 8 und 13.
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ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1.
7.2.
7.3.
Vorsichtsmaßnahmen für eine sichere Handhabung
Für ausreichende Belüftung sorgen. Durch regelmäßiges Reinigen Staubansammlungen vermeiden.
Kontakt des Produkts mit Haut und Augen vermeiden. Nach der Handhabung des Produkts Hände und Gesicht waschen.
Während der Verwendung des Produkts nicht essen, trinken oder rauchen.
Informationen zum Brand- und Explosionsschutz: RAUCHEN VERBOTEN! Von Hitze und offenen Flammen fernhalten!
Bedingungen für eine sichere Lagerung, einschließlich möglicher Unverträglichkeiten
In einem gut belüfteten, trockenen Raum unter verschlossenen Behältern lagern. Von Kindern fernhalten.
Von Lebensmitteln, Futtermitteln und Getränken fernhalten! Vor Rauch und Staub schützen.
Bestimmte Endverwendung(en)
Siehe Abschnitt 1.2.
ABSCHNITT 8: Expositionsbegrenzung / persönliche Schutzausrüstung
8.1.
8.2.
Kontrollparameter
Expositionsgrenzwerte:
Das Gemisch und seine Bestandteile unterliegen nicht den in der Verordnung 5/2020. (II. 6.) ITM-Verordnung über den Schutz der Gesundheit und Sicherheit von Arbeitnehmern, die chemischen Risikofaktoren
ausgesetzt sind, festgelegten Expositionsgrenzwerte .
DNEL: keine Informationen verfügbar
PNEC-Werte: keine Informationen verfügbar
Expositionskontrolle: Gemäß § 11 Absatz 2 der Verordnung 5/2020. (II. 6.) ITM-Verordnung über den Schutz der Gesundheit und Sicherheit von Arbeitnehmern, die den Einwirkungen chemischer Arbeitsstoffe
ausgesetzt sind, ist der Arbeitgeber verpflichtet, bei gefährlichen Stoffen, für die keine Grenzwerte festgelegt sind, die Exposition auf das nach wissenschaftlichem und technischem
Stand zu erwartendes Mindestmaß zu reduzieren, bei dem nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft
nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft keine gesundheitsschädlichen Auswirkungen hat. Bei Verwendung in einem offenen System
ist, soweit möglich, eine lokale Absaugung vorzusehen. Ist eine lokale Absaugung nicht
möglich oder nicht ausreichend, muss für eine ausreichende Belüftung des Arbeitsbereichs gesorgt werden.
Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen
Das Produkt ist gemäß den Regeln der guten industriellen Gesundheits- und Sicherheitspraxis zu handhaben. Während der Verwendung des Produkts ist das Essen, Trinken und Rauchen verboten
.
Persönliche Schutzmaßnahmen und Schutzausrüstung sind entsprechend den Umständen auszuwählen.
Bei größeren Mengen und speziellen Anwendungen ist ein Arbeitsschutzfachmann oder der
Der Hersteller der Schutzausrüstung ist zu konsultieren.
Angemessene technische Überprüfung
Für ausreichende Belüftung sorgen.
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Individuelle Schutzmaßnahmen, z. B. persönliche Schutzausrüstung
- a) Augen-/Gesichtsschutz
Bei Staubbildung wird die Verwendung von Schutzbrillen/Gesichtsschutz gemäß der Norm MSZ-EN 166 empfohlen.
- b) Hautschutz
i.
ii.
Handschutz: Es wird empfohlen, chemikalienbeständige Schutzhandschuhe gemäß MSZ EN 374 zu verwenden.
Empfehlung: Nitril Kautschuk, 0,11 mm dick, Durchbruchzeit >480 min.
Das Material der Handschuhe muss gegen das Produkt beständig sein und darf das Produkt nicht durchlassen
. Bei der Auswahl eines geeigneten Handschuhmaterials sind die
Abnutzungszeit, die Diffusionsrate und die Degradation zu berücksichtigen. Bei der Auswahl eines geeigneten Handschuhmaterials
sind nicht nur die Materialmenge, sondern auch die Qualitätskennzeichnungen und die Konformität des Herstellers
zu berücksichtigen. Bei Mischungen aus mehreren Materialien kann die
Schutzdauer der Handschuhe nicht genau abgeschätzt werden. Die
Abnutzungsdauer des Handschuhmaterials: Die genaue Abnutzungsdauer muss vom Hersteller der Schutzhandschuhe
angegeben werden und ist einzuhalten.
Bei speziellen Anwendungen ist es ratsam, den Hersteller zu konsultieren.
Sonstiges: Schutzkleidung ist erforderlich, wenn aufgrund der chemischen
Risikobewertung, der qualitativen und quantitativen Einschätzung davon auszugehen ist, dass der
Stoff direkt auf die Haut gelangen kann. Ein Overall oder andere leichte Arbeitsschutzkleidung
wird empfohlen.
- c) Schutz der Atemwege
Normalerweise nicht erforderlich.
Bei Staubbildung: Die Empfehlungen für Atemschutzfilter basieren auf den folgenden Normen
: DIN EN 143, DIN 14387 und anderen begleitenden Normen für das verwendete Atemschutzsystem.
Empfohlener Filtertyp: Filtertyp P1
- d) Wärmegefährdung
Keine Informationen verfügbar.
Schutz vor Umweltexposition
Das Eindringen des Produkts in die Kanalisation ist zu verhindern. Das Eindringen des Produkts in die Umwelt ist zu verhindern.
Die Angaben unter Abschnitt 8 gelten für durchschnittliche Bedingungen, fachgerechte Handhabung
und bestimmungsgemäße Verwendung. Wenn die Arbeit unter anderen
Bedingungen oder außergewöhnlichen Umständen durchgeführt wird, sollten weitere erforderliche Maßnahmen
und die Verwendung persönlicher Schutzausrüstung unter Einbeziehung eines Experten beschlossen werden.
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ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1. Informationen zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Parameter Prüfverfahren
Anmerkung
Aggregatzustand festes Plättchen
Farbe weiß
Geruch parfümiert
Geruchsschwelle keine Daten
Schmelzpunkt/Gefrierpunkt keine Daten
Siedepunkt oder Siedebeginn
und Siedebereich
keine Daten
Entflammbarkeit nicht entflammbar
Obere und untere Explosionsgrenze
keine Daten
Flammpunkt keine Daten
Selbstentzündungstemperatur keine Daten
Zersetzungstemperatur keine Daten
pH-Wert 8,0 (10 % ige Lösung)
Kinematische Viskosität keine Daten
Löslichkeit wasserlöslich
N-Octanol/Wasser-Verteilungskoeffizient
(log-Wert)
keine Daten
Dampfdruck keine Daten
Dichte und/oder relative Dichte relative Dichte: 1,05
Relative Dampfdichte keine Daten
Partikeleigenschaften keine Daten
9.2. Sonstige Angaben
9.2.1. Angaben zu physikalischen Gefahrenklassen
Nach den vorliegenden Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
9.2.2. Sonstige Sicherheitsmerkmale
Dynamische Viskosität: 300-700 mPas
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktionsfähigkeit
10.1. Reaktionsfähigkeit
Keine Informationen verfügbar.
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10.2. Chemische Stabilität
Unter den empfohlenen Lagerbedingungen stabil.
10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Keine bekannt.
10.4. Zu vermeidende Bedingungen
Hohe Temperaturen.
10.5. Unverträgliche Stoffe
Starke Oxidationsmittel, starke Säuren.
10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte
Keine bekannt.
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1. Angaben zu den Gefahrenklassen gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Es wurden keine gezielten toxikologischen Untersuchungen mit dem Präparat durchgeführt. Die Einstufung der Mischung erfolgte auf der Grundlage der Einstufung der einzelnen Bestandteile (siehe Abschnitte 2 und 3).
Akute Toxizität:
Auf der Grundlage der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
LD50, oral > 5000 mg/kg (Maus)
LD50, oral > 5000 mg/kg (Maus)
Hautätzend/Hautreizend:
Reizt die Haut.
Schwere Augenschäden/Augenreizung:
Verursacht schwere Augenreizung.
Sensibilisierung der Atemwege oder der Haut:
Enthält Lipase und Amylase. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Keimzellmutagenität:
Keine Informationen verfügbar.
Karzinogene Wirkung:
IARC: Keiner der Inhaltsstoffe ist in der Liste aufgeführt.
NTP: Keiner der Inhaltsstoffe ist in der Liste aufgeführt.
OSHA-Ca: Keiner der Inhaltsstoffe ist in der Liste aufgeführt.
Reproduktionstoxizität:
Keine Informationen verfügbar.
Toxizität für bestimmte Zielorgane nach einmaliger Exposition (STOT):
Keine Informationen verfügbar.
Toxizität für bestimmte Zielorgane nach wiederholter Exposition (STOT):
Keine Informationen verfügbar.
Überprüfungsdatum: 16.06.2025.
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Aspirationsgefahr:
Keine Informationen verfügbar.
Zusammenfassung klinischer Studien:
Keine Informationen verfügbar.
Relevante toxikologische Daten:
Keine Informationen verfügbar.
Informationen zu den wahrscheinlichen Expositionswegen:
Hautkontakt. Einatmen, Verschlucken und Augenkontakt sind keine wahrscheinlichen Expositionswege.
Symptome in Bezug auf physikalische, chemische und toxikologische Eigenschaften:
- Hautkontakt: Keine Informationen verfügbar.
- Augenkontakt: Keine Informationen verfügbar.
- Einatmen: Keine Informationen verfügbar.
- Verschlucken: Keine Informationen verfügbar.
- Sonstiges: Keine Informationen verfügbar.
Verzögerte und sofortige Auswirkungen sowie chronische Auswirkungen durch kurz- und langfristige Exposition
:
Reizt die Haut.
Verursacht schwere Augenreizungen.
Enthält Lipase und Amylase. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Aus Wechselwirkungen resultierende Wirkungen:
Keine Informationen verfügbar.
Fehlende spezifische Daten:
Keine Informationen verfügbar.
Gemische:
Keine Informationen verfügbar.
Informationen über die Beziehung zwischen Gemisch und Stoff:
Keine Informationen verfügbar.
11.2. Informationen über sonstige Gefahren
Endokrin schädigende Eigenschaften
Keiner der in Abschnitt 3 aufgeführten Inhaltsstoffe ist gelistet.
Sonstige Informationen
Keine Informationen verfügbar.
Überprüfungsdatum: 16.06.2025.
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ABSCHNITT 12: Ökologische Informationen
Das Gemisch darf nicht in Gewässer, Wasserläufe oder den Boden gelangen.
12.1. Toxizität
Es wurden keine gezielten ökotoxikologischen Untersuchungen mit dem Produkt durchgeführt. Die ökotoxikologische Einstufung des Gemisches
basiert auf der ökotoxikologischen Einstufung der einzelnen Bestandteile (siehe Abschnitte 2 und 3).
12.2
12.3
12.4
Persistenz und Abbaubarkeit
Keine Informationen verfügbar.
Bioakkumulationspotenzial
Keine Informationen verfügbar.
Mobilität im Boden
Keine Informationen verfügbar.
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Bewertung
Gemäß Anhang XIII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
(REACH) über die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe: Das Produkt erfüllt nicht die Kriterien für PBT und vPvB
.
12.6. Endokrine Eigenschaften
Keiner der in Abschnitt 3 aufgeführten Inhaltsstoffe ist gelistet.
12.7. Sonstige schädliche Wirkungen
Keine Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 13: Entsorgungshinweise
13.1. Verfahren zur Abfallbehandlung
Die Behandlung und Entsorgung von Resten des Präparats erfolgt gemäß den Bestimmungen des Gesetzes CLXXXV von 2012, der Regierungsverordnung 225/2015.
(VIII. 7.) und der Verordnung 72/2013. (VIII. 27.) VM.
Informationen zur Entsorgung des Produkts:
Entsorgung gemäß den nationalen und lokalen Vorschriften.
Das Produkt darf nicht in die Kanalisation gelangen.
Für das Produkt kann kein entsprechender Abfallschlüssel angegeben werden, da dessen Identifizierung nur anhand der vom Anwender
festgelegten Verwendungsweise möglich ist. Der Abfallschlüssel kann innerhalb der Gemeinschaft
nach Rücksprache mit dem Entsorgungsfachmann vergeben werden.
Informationen zur Entsorgung der Verpackung:
Entsorgung gemäß den nationalen und lokalen Vorschriften.
Die Verpackung muss vollständig entleert werden. Die Verpackung muss recycelt oder gemäß den
nationalen Vorschriften entsorgt werden.
Physikalische und chemische Eigenschaften, die die Möglichkeiten der Abfallentsorgung beeinflussen können:
Keine Informationen verfügbar.
Überprüfungsdatum: 16.06.2025.
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Informationen zur Abwasserbehandlung:
Produktreste dürfen nicht in die Kanalisation gelangen.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Das Produkt gilt nicht als Gefahrgut.
Landtransport (ADR/RID)
14.1 UN-Nummer oder Identifikationsnummer: -
14.2 Entsprechende Beförderungsbezeichnung gemäß UN: -
14.3 Beförderungsgefahrenklasse(n): -
14.4 Verpackungsgruppe: -
14.5 Umweltgefahren: -
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender: -
Binnenschifffahrt (ADN)
14.1 UN-Nummer oder Kennnummer: -
14.2 UN-Beförderungsbezeichnung: -
14.3 Gefahrgutklasse(n): -
14.4 Verpackungsgruppe: -
14.5 Umweltgefahren: -
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender: -
Lufttransport ICAO-TI/IATA-DGR
14.1 UN-Nummer oder Kennnummer: -
14.2 Entsprechende Beförderungsbezeichnung gemäß UN: -
14.3 Gefahrgutklasse(n): -
14.4 Verpackungsgruppe: -
14.5 Umweltgefahren: -
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender: -
Überprüfungsdatum: 16.06.2025.
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14.7 Seetransport als Massengut gemäß IMO-Vorschriften
Nichtzutreffend.
ABSCHNITT 15: Vorschriften
15.1. Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzvorschriften/Gesetze für den Stoff oder das Gemisch
Internationale Vorschriften:
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Chemikalienagentur
, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der
Sicherheitsverordnung 1488/94/EG, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates, der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG,
93/105/EG und 2000/21/EG der Kommission.
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und
Gemischen, zur Änderung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG
, sowie zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Verordnung (EU) Nr. 348/2013 der Kommission vom 17. April 2013 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung,
Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH).
Verordnung (EU) Nr. 453/2010 der Kommission vom 20. Mai 2010 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung,
Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH).
Verordnung (EU) 2015/830 des Ausschusses vom 28. Mai 2015 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung,
Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)
Verordnung (EU) 2020/878 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung,
Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)
Verordnung (EG) Nr. 648/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über Wasch- und Reinigungsmittel und deren Änderungen
Verordnung (EG) Nr. 648/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über
Detergenzien und deren Änderungen
Nationale Rechtsvorschriften:
- Verordnungen über gefährliche Stoffe:
Gesetz XXV aus dem Jahr 2000 über die chemische Sicherheit [geändert durch Gesetz CXXVII aus dem Jahr 2013]
Verordnung 44/2000 (XII. 27.) EüM über die detaillierten Vorschriften für bestimmte Verfahren und Tätigkeiten im Zusammenhang mit gefährlichen Stoffen und Zubereitungen
[geändert durch: Verordnung 14/2013 (II. 15.) EMMI, Verordnung 21/2012 (IV. 4.) NEFMI]
Verordnung 5/2020 (II. 6.) ITM über die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (IV. 4.) NEFMI-Verordnung]
5/2020. (II. 6.) ITM-Verordnung über den Schutz der Gesundheit und Sicherheit von Arbeitnehmern, die chemischen Risikofaktoren ausgesetzt sind
Überprüfungsdatum: 16.06.2025.
Versionsnummer: v2.0
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- Vorschriften für gefährliche Abfälle:
Gesetz CLXXXV aus dem Jahr 2012 über Abfälle [geändert durch: Regierungsverordnung 527/2013. (30.12.),
Regierungsverordnung 192/2003. (26.11.), Regierungsverordnung 182/2009. (IX. 10.) Regierungsverordnung, 289/2010. (XII. 21.)
Regierungsverordnung].
225/2015. (VIII. 7.) Regierungsverordnung über die detaillierten Vorschriften für bestimmte Tätigkeiten im Zusammenhang mit gefährlichen Abfällen
72/2013. (VIII. 27.) VM-Verordnung über das Abfallverzeichnis.
- Verordnungen über Wasserverschmutzung:
220/2004 (VII. 21.) Regierungsverordnung, [geändert durch: 558/2013. (XII. 31.) Regierungsverordnung]
- Vorschriften zum Arbeitsschutz:
Gesetz XCIII aus dem Jahr 1993 über den Arbeitsschutz [geändert durch: Gesetz CLXXIX aus dem Jahr 2013, Gesetz CXCI aus dem Jahr 2011
]
- Vorschriften zum Brandschutz:
Gesetz XXXI aus dem Jahr 1996 über Brandschutz, technische Rettung und Feuerwehr [
geändert durch: Gesetz CCXLIII aus dem Jahr 2013];
Verordnung 54/2014 (XII. 5.) BM über die nationalen Brandschutzvorschriften.
15.2. Chemische Sicherheitsbewertung:
Keine Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Angaben zur Überarbeitung des Sicherheitsdatenblatts:
V2.0 Überarbeitung und Harmonisierung des Datenblatts gemäß den geltenden internationalen und nationalen Rechtsvorschriften .
Vollständige Bezeichnung der im Sicherheitsdatenblatt verwendeten Abkürzungen:
ATE: Akute Toxizitätsschätzung. PBT: persistent, bioakkumulierbar und toxisch. vPvB: sehr persistent, sehr
bioakkumulierbar. LD50 Lethal Dose, LC50 Lethal Concentration. EC50 Effective Concentration. EWC:
European Waste Catalogue. IARC: International Agency for Research on Cancer. RTECS: Registry of Toxic
Effects of Chemical Substances. VOC: Volatile Organic Carbon. DNEL: Derived no effect level
(abgeleiteter Wert ohne Wirkung). PNEC: Predicted no effect concentration (voraussichtliche Konzentration ohne Wirkung).
AGYH: untere Entzündungsgrenze. FGYH: obere Entzündungsgrenze. ARH: untere Explosionsgrenze. FRH: obere Explosionsgrenze.
STOT: Specific Target Organ Toxicity. LDLo Lethal dose, low. IC50: Inhibitory concentration. SVHC:
Substances of very high concern. NOAEL: No-observed-adverse-effect level. LOAEL: Lowest-observed
adverse-effect level
Vollständiger Wortlaut der H-Sätze in Abschnitt 2 und 3 des Sicherheitsdatenblatts:
H315 – Reizt die Haut.
H319 – Verursacht schwere Augenreizungen.
Überprüfungsdatum: 16.06.2025.
Versionsnummer: v2.0
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H318 – Verursacht schwere Augenschäden.
H334 – Kann bei Einatmen allergische und asthmatische Symptome sowie Atembeschwerden verursachen.
H335 – Kann die Atemwege reizen.
EUH208 – Enthält Lipase und Amylase. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Vollständiger Wortlaut der P-Sätze in Abschnitt 2 und 3 des Sicherheitsdatenblatts:
P102 – Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P302 + P352 – BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser abwaschen.
P280 – Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P305 + P351 + P338 – BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Gegebenenfalls
Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P310 – Sofort TOXIKOLOGISCHES ZENTRUM/Arzt konsultieren.
P501 – Inhalt/Behälter als Abfall entsorgen: gemäß den örtlichen/nationalen Vorschriften.
Empfehlungen für die Weiterbildung:
Keine Informationen verfügbar.
Empfohlene Verwendungsbeschränkungen (nicht verbindliche Empfehlung des Lieferanten):
Keine Informationen verfügbar.
Dieses Sicherheitsdatenblatt wurde auf der Grundlage der vom Hersteller zur Verfügung gestellten Unterlagen erstellt und
entspricht dem Gesetz XXV aus dem Jahr 2000 über die chemische Sicherheit und dessen Änderungen sowie den entsprechenden Verordnungen,
44/2000. (XII. 27.) EüM. Verordnung (über die detaillierten Vorschriften für bestimmte Verfahren und Tätigkeiten im Zusammenhang mit gefährlichen Stoffen und Zubereitungen.
www.glutenfreiesmehl-shop.de/spl/213268/Paleo-Mehlmischungen