Sicherheitsdatenblatt SensEco

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Überprüfungsdatum: 16.06.2025.

Versionsnummer: v2.0

ABSCHNITT 1: Identifizierung des Stoffes/Gemisches und des Unternehmens/der Firma

ABSCHNITT 1: Identifizierung des Stoffes/Gemisches und des Unternehmens/der Firma

1.1. Produktidentifikator

SensEco Spülmaschinentablette Universal-Haushaltsreiniger

Produktnummer: 2250 MM

UFI : SW90-K269-E002-NXX1

1.2. Entsprechende identifizierte Verwendungen des Stoffes oder Gemisches und Verwendungen, die nicht empfohlen werden

Spülmittel.

Nicht empfohlene Verwendungen: keine bekannt.

1.3. Angaben zum Lieferanten des Sicherheitsdatenblatts

Lieferant des Produkts: MosóMami Kft.

2142 Nagytarcsa

Déri Miksa utca 10/c 7. épület

Telefon: +36 30 512 8919

E-Mail-Adresse der verantwortlichen Person: info@mosomami.hu

1.4. Notrufnummer

Gesundheits- und Toxikologischer Informationsdienst (ETTSZ)

1097 Budapest, Nagyvárad tér 2.

Tel.: +36 1 476 6464, +36 80 201 199

E-Mail: ettsz@nngyk.gov.hu

ABSCHNITT 2: Identifizierung der Gefahr

2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]:

Hautreizung, Gefahrenkategorie 2, H315 (Skin Irrit. 2)

Augenreizung, Gefahrenkategorie 2, H319 (Eye Irrit. 2)

Vollständiger Wortlaut der H-Sätze: siehe Abschnitt 16.

 

2.2. Kennzeichnungselemente

Gefahrenpiktogramm(e):

 

SICHERHEITSDATENBLATT

Überarbeitungsdatum: 16.06.2025

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Warnhinweis:

Achtung

Warnhinweis(e):

H315 – Verursacht Hautreizungen.

H319 – Verursacht schwere Augenreizungen.

EUH208 – Enthält Lipase, Amylase. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.

Sicherheitshinweise:

P102 – Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.

P302 + P352 – BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser abwaschen.

P280 – Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.

P305 + P351 + P338 – BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Gegebenenfalls

Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.

P310 – Sofort TOXIKOLOGISCHES ZENTRUM/Arzt konsultieren.

P501 – Inhalt/Behälter als Abfall entsorgen: gemäß den örtlichen/nationalen Vorschriften.

Zusätzliche Gefahrenhinweise: -

Stoffe, die zur Gefährlichkeit des Gemisches beitragen:

Natrium-C14-16-Olefinsulfonat, APG

2.3. Sonstige Gefahren

Die Ergebnisse der PBT- und vPvB-Bewertung sind in Abschnitt 12.5 aufgeführt.

Endokrinschädigende Eigenschaften siehe Abschnitte 11.2 und 12. 6.

 

ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen

3.1. Stoffe

Nicht anwendbar.

3.2.

Gemische

Vollständiger Wortlaut der H-Sätze: siehe Abschnitt 16.

Das Produkt enthält keine besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC).

ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen

4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen

ALLGEMEINE HINWEISE:

Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen und Etikett oder dieses Sicherheitsdatenblatt vorzeigen

!

Bei Bewusstlosigkeit darf nichts über den Mund verabreicht werden. Die betroffene Person muss aus der

kontaminierten Umgebung entfernt werden.

NACH VERSCHLUCKEN:

Den Mund mit Wasser ausspülen. Kein Erbrechen herbeiführen. Wenn die Symptome nicht abklingen, sofort einen Arzt oder das

Toxikologische Zentrum anrufen.

NACH EINATMEN:

Die betroffene Person an die frische Luft bringen. Bei Symptomen einen Arzt aufsuchen.

NACH HAUTKONTAKT:

Mit Seife und reichlich Wasser abwaschen.

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NACH KONTAKT MIT DEN AUGEN:

Bei Augenkontakt müssen Kontaktlinsen entfernt und die Augen sofort mindestens 15 Minuten lang mit reichlich Wasser gespült werden, auch

unter den Augenlidern. Suchen Sie einen Facharzt auf.

4.2. Wichtigste akute und verzögerte Symptome und Wirkungen

Keine Informationen verfügbar.

4.3. Hinweise auf erforderliche sofortige medizinische und spezielle Behandlung

Die Behandlung muss entsprechend den Symptomen erfolgen.

  1. ABSCHNITT: Brandbekämpfungsmaßnahmen

5.1. Löschmittel:

Es sind für die Umgebung geeignete Löschmittel zu verwenden: CO2, Pulver oder Wassersprühstrahl. Bei größeren Bränden

wird der Einsatz von Wassersprühstrahl oder alkoholbeständigem Schaum empfohlen.

Ungeeignete Löschmittel: keine bekannt.

5.2. Besondere von dem Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren

Keine Informationen verfügbar.

5.3. Hinweise für die Feuerwehr

Je nach Umgebung des Brandes sind umgebungsunabhängige Atemschutzgeräte und Schutzkleidung zu verwenden.

Bei der Brandbekämpfung ist darauf zu achten, dass das Löschwasser nicht in Gewässer,

Wasserläufe oder die Kanalisation gelangt.

ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Exposition

6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, persönliche Schutzausrüstung und Notfallmaßnahmen

6.1.1. Für nicht zum Notfallpersonal gehörende Personen

Für ausreichende Belüftung sorgen.

6.1.2. Für Rettungskräfte

Für ausreichende Belüftung sorgen. Geeignete persönliche Schutzausrüstung verwenden (siehe Abschnitt 8).

Siehe

Abschnitte 7 und 8.

6.2. Umweltschutzmaßnahmen

Nicht direkt in die Umwelt gelangen lassen! Nicht in die Kanalisation, in Abflussgräben oder in Oberflächengewässer gelangen lassen

.

6.3. Methoden und Materialien zur Begrenzung und Reinigung

Das verschüttete Produkt muss aufgefangen und in geeigneten Behältern zur Entsorgung gesammelt werden.

Zur Entsorgung in geeigneten, verschlossenen Behältern aufbewahren. Der betroffene Bereich muss mit Wasser gereinigt werden .

 

6.4. Verweis auf andere Abschnitte

Siehe Abschnitte 7, 8 und 13.

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ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung

7.1.

7.2.

7.3.

Vorsichtsmaßnahmen für eine sichere Handhabung

Für ausreichende Belüftung sorgen. Durch regelmäßiges Reinigen Staubansammlungen vermeiden.

Kontakt des Produkts mit Haut und Augen vermeiden. Nach der Handhabung des Produkts Hände und Gesicht waschen.

Während der Verwendung des Produkts nicht essen, trinken oder rauchen.

Informationen zum Brand- und Explosionsschutz: RAUCHEN VERBOTEN! Von Hitze und offenen Flammen fernhalten!

Bedingungen für eine sichere Lagerung, einschließlich möglicher Unverträglichkeiten

In einem gut belüfteten, trockenen Raum unter verschlossenen Behältern lagern. Von Kindern fernhalten.

Von Lebensmitteln, Futtermitteln und Getränken fernhalten! Vor Rauch und Staub schützen.

Bestimmte Endverwendung(en)

Siehe Abschnitt 1.2.

ABSCHNITT 8: Expositionsbegrenzung / persönliche Schutzausrüstung

8.1.

8.2.

Kontrollparameter

Expositionsgrenzwerte:

Das Gemisch und seine Bestandteile unterliegen nicht den in der Verordnung 5/2020. (II. 6.) ITM-Verordnung über den Schutz der Gesundheit und Sicherheit von Arbeitnehmern, die chemischen Risikofaktoren

ausgesetzt sind, festgelegten Expositionsgrenzwerte .

DNEL: keine Informationen verfügbar

PNEC-Werte: keine Informationen verfügbar

Expositionskontrolle: Gemäß § 11 Absatz 2 der Verordnung 5/2020. (II. 6.) ITM-Verordnung über den Schutz der Gesundheit und Sicherheit von Arbeitnehmern, die den Einwirkungen chemischer Arbeitsstoffe

ausgesetzt sind, ist der Arbeitgeber verpflichtet, bei gefährlichen Stoffen, für die keine Grenzwerte festgelegt sind, die Exposition auf das nach wissenschaftlichem und technischem

Stand zu erwartendes Mindestmaß zu reduzieren, bei dem nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft

nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft keine gesundheitsschädlichen Auswirkungen hat. Bei Verwendung in einem offenen System

ist, soweit möglich, eine lokale Absaugung vorzusehen. Ist eine lokale Absaugung nicht

möglich oder nicht ausreichend, muss für eine ausreichende Belüftung des Arbeitsbereichs gesorgt werden.

Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen

Das Produkt ist gemäß den Regeln der guten industriellen Gesundheits- und Sicherheitspraxis zu handhaben. Während der Verwendung des Produkts ist das Essen, Trinken und Rauchen verboten

.

Persönliche Schutzmaßnahmen und Schutzausrüstung sind entsprechend den Umständen auszuwählen.

Bei größeren Mengen und speziellen Anwendungen ist ein Arbeitsschutzfachmann oder der

Der Hersteller der Schutzausrüstung ist zu konsultieren.

Angemessene technische Überprüfung

Für ausreichende Belüftung sorgen.

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Individuelle Schutzmaßnahmen, z. B. persönliche Schutzausrüstung

  1. a) Augen-/Gesichtsschutz

Bei Staubbildung wird die Verwendung von Schutzbrillen/Gesichtsschutz gemäß der Norm MSZ-EN 166 empfohlen.

  1. b) Hautschutz

i.

ii.

Handschutz: Es wird empfohlen, chemikalienbeständige Schutzhandschuhe gemäß MSZ EN 374 zu verwenden.

Empfehlung: Nitril Kautschuk, 0,11 mm dick, Durchbruchzeit >480 min.

Das Material der Handschuhe muss gegen das Produkt beständig sein und darf das Produkt nicht durchlassen

. Bei der Auswahl eines geeigneten Handschuhmaterials sind die

Abnutzungszeit, die Diffusionsrate und die Degradation zu berücksichtigen. Bei der Auswahl eines geeigneten Handschuhmaterials

sind nicht nur die Materialmenge, sondern auch die Qualitätskennzeichnungen und die Konformität des Herstellers

zu berücksichtigen. Bei Mischungen aus mehreren Materialien kann die

Schutzdauer der Handschuhe nicht genau abgeschätzt werden. Die

Abnutzungsdauer des Handschuhmaterials: Die genaue Abnutzungsdauer muss vom Hersteller der Schutzhandschuhe

angegeben werden und ist einzuhalten.

Bei speziellen Anwendungen ist es ratsam, den Hersteller zu konsultieren.

Sonstiges: Schutzkleidung ist erforderlich, wenn aufgrund der chemischen

Risikobewertung, der qualitativen und quantitativen Einschätzung davon auszugehen ist, dass der

Stoff direkt auf die Haut gelangen kann. Ein Overall oder andere leichte Arbeitsschutzkleidung

wird empfohlen.

  1. c) Schutz der Atemwege

Normalerweise nicht erforderlich.

Bei Staubbildung: Die Empfehlungen für Atemschutzfilter basieren auf den folgenden Normen

: DIN EN 143, DIN 14387 und anderen begleitenden Normen für das verwendete Atemschutzsystem.

Empfohlener Filtertyp: Filtertyp P1

  1. d) Wärmegefährdung

Keine Informationen verfügbar.

Schutz vor Umweltexposition

Das Eindringen des Produkts in die Kanalisation ist zu verhindern. Das Eindringen des Produkts in die Umwelt ist zu verhindern.

Die Angaben unter Abschnitt 8 gelten für durchschnittliche Bedingungen, fachgerechte Handhabung

und bestimmungsgemäße Verwendung. Wenn die Arbeit unter anderen

Bedingungen oder außergewöhnlichen Umständen durchgeführt wird, sollten weitere erforderliche Maßnahmen

und die Verwendung persönlicher Schutzausrüstung unter Einbeziehung eines Experten beschlossen werden.

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ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften

9.1. Informationen zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften

Parameter Prüfverfahren

Anmerkung

Aggregatzustand festes Plättchen

Farbe weiß

Geruch parfümiert

Geruchsschwelle keine Daten

Schmelzpunkt/Gefrierpunkt keine Daten

Siedepunkt oder Siedebeginn

und Siedebereich

keine Daten

Entflammbarkeit nicht entflammbar

Obere und untere Explosionsgrenze

keine Daten

Flammpunkt keine Daten

Selbstentzündungstemperatur keine Daten

Zersetzungstemperatur keine Daten

pH-Wert 8,0 (10 % ige Lösung)

Kinematische Viskosität keine Daten

Löslichkeit wasserlöslich

N-Octanol/Wasser-Verteilungskoeffizient

(log-Wert)

keine Daten

Dampfdruck keine Daten

Dichte und/oder relative Dichte relative Dichte: 1,05

Relative Dampfdichte keine Daten

Partikeleigenschaften keine Daten

9.2. Sonstige Angaben

9.2.1. Angaben zu physikalischen Gefahrenklassen

Nach den vorliegenden Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

9.2.2. Sonstige Sicherheitsmerkmale

Dynamische Viskosität: 300-700 mPas

ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktionsfähigkeit

 

10.1. Reaktionsfähigkeit

Keine Informationen verfügbar.

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10.2. Chemische Stabilität

Unter den empfohlenen Lagerbedingungen stabil.

10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen

Keine bekannt.

10.4. Zu vermeidende Bedingungen

Hohe Temperaturen.

10.5. Unverträgliche Stoffe

Starke Oxidationsmittel, starke Säuren.

10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte

Keine bekannt.

ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben

11.1. Angaben zu den Gefahrenklassen gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

Es wurden keine gezielten toxikologischen Untersuchungen mit dem Präparat durchgeführt. Die Einstufung der Mischung erfolgte auf der Grundlage der Einstufung der einzelnen Bestandteile (siehe Abschnitte 2 und 3).

Akute Toxizität:

Auf der Grundlage der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

LD50, oral > 5000 mg/kg (Maus)

LD50, oral > 5000 mg/kg (Maus)

Hautätzend/Hautreizend:

Reizt die Haut.

Schwere Augenschäden/Augenreizung:

Verursacht schwere Augenreizung.

Sensibilisierung der Atemwege oder der Haut:

Enthält Lipase und Amylase. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.

Keimzellmutagenität:

Keine Informationen verfügbar.

Karzinogene Wirkung:

IARC: Keiner der Inhaltsstoffe ist in der Liste aufgeführt.

NTP: Keiner der Inhaltsstoffe ist in der Liste aufgeführt.

OSHA-Ca: Keiner der Inhaltsstoffe ist in der Liste aufgeführt.

Reproduktionstoxizität:

Keine Informationen verfügbar.

Toxizität für bestimmte Zielorgane nach einmaliger Exposition (STOT):

Keine Informationen verfügbar.

Toxizität für bestimmte Zielorgane nach wiederholter Exposition (STOT):

Keine Informationen verfügbar.

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Aspirationsgefahr:

Keine Informationen verfügbar.

Zusammenfassung klinischer Studien:

Keine Informationen verfügbar.

Relevante toxikologische Daten:

Keine Informationen verfügbar.

Informationen zu den wahrscheinlichen Expositionswegen:

Hautkontakt. Einatmen, Verschlucken und Augenkontakt sind keine wahrscheinlichen Expositionswege.

Symptome in Bezug auf physikalische, chemische und toxikologische Eigenschaften:

  • Hautkontakt: Keine Informationen verfügbar.
  • Augenkontakt: Keine Informationen verfügbar.
  • Einatmen: Keine Informationen verfügbar.
  • Verschlucken: Keine Informationen verfügbar.
  • Sonstiges: Keine Informationen verfügbar.

Verzögerte und sofortige Auswirkungen sowie chronische Auswirkungen durch kurz- und langfristige Exposition

:

Reizt die Haut.

Verursacht schwere Augenreizungen.

Enthält Lipase und Amylase. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.

Aus Wechselwirkungen resultierende Wirkungen:

Keine Informationen verfügbar.

Fehlende spezifische Daten:

Keine Informationen verfügbar.

Gemische:

Keine Informationen verfügbar.

Informationen über die Beziehung zwischen Gemisch und Stoff:

Keine Informationen verfügbar.

11.2. Informationen über sonstige Gefahren

Endokrin schädigende Eigenschaften

Keiner der in Abschnitt 3 aufgeführten Inhaltsstoffe ist gelistet.

Sonstige Informationen

Keine Informationen verfügbar.

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ABSCHNITT 12: Ökologische Informationen

Das Gemisch darf nicht in Gewässer, Wasserläufe oder den Boden gelangen.

12.1. Toxizität

Es wurden keine gezielten ökotoxikologischen Untersuchungen mit dem Produkt durchgeführt. Die ökotoxikologische Einstufung des Gemisches

basiert auf der ökotoxikologischen Einstufung der einzelnen Bestandteile (siehe Abschnitte 2 und 3).

12.2

12.3

12.4

Persistenz und Abbaubarkeit

Keine Informationen verfügbar.

Bioakkumulationspotenzial

Keine Informationen verfügbar.

Mobilität im Boden

Keine Informationen verfügbar.

12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Bewertung

Gemäß Anhang XIII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

(REACH) über die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe: Das Produkt erfüllt nicht die Kriterien für PBT und vPvB

.

12.6. Endokrine Eigenschaften

Keiner der in Abschnitt 3 aufgeführten Inhaltsstoffe ist gelistet.

12.7. Sonstige schädliche Wirkungen

Keine Informationen verfügbar.

ABSCHNITT 13: Entsorgungshinweise

13.1. Verfahren zur Abfallbehandlung

Die Behandlung und Entsorgung von Resten des Präparats erfolgt gemäß den Bestimmungen des Gesetzes CLXXXV von 2012, der Regierungsverordnung 225/2015.

(VIII. 7.) und der Verordnung 72/2013. (VIII. 27.) VM.

Informationen zur Entsorgung des Produkts:

Entsorgung gemäß den nationalen und lokalen Vorschriften.

 

Das Produkt darf nicht in die Kanalisation gelangen.

Für das Produkt kann kein entsprechender Abfallschlüssel angegeben werden, da dessen Identifizierung nur anhand der vom Anwender

festgelegten Verwendungsweise möglich ist. Der Abfallschlüssel kann innerhalb der Gemeinschaft

nach Rücksprache mit dem Entsorgungsfachmann vergeben werden.

Informationen zur Entsorgung der Verpackung:

Entsorgung gemäß den nationalen und lokalen Vorschriften.

Die Verpackung muss vollständig entleert werden. Die Verpackung muss recycelt oder gemäß den

nationalen Vorschriften entsorgt werden.

Physikalische und chemische Eigenschaften, die die Möglichkeiten der Abfallentsorgung beeinflussen können:

Keine Informationen verfügbar.

 

Überprüfungsdatum: 16.06.2025.

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Informationen zur Abwasserbehandlung:

Produktreste dürfen nicht in die Kanalisation gelangen.

ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport

Das Produkt gilt nicht als Gefahrgut.

Landtransport (ADR/RID)

14.1 UN-Nummer oder Identifikationsnummer: -

14.2 Entsprechende Beförderungsbezeichnung gemäß UN: -

14.3 Beförderungsgefahrenklasse(n): -

14.4 Verpackungsgruppe: -

14.5 Umweltgefahren: -

14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender: -

Binnenschifffahrt (ADN)

14.1 UN-Nummer oder Kennnummer: -

14.2 UN-Beförderungsbezeichnung: -

14.3 Gefahrgutklasse(n): -

14.4 Verpackungsgruppe: -

14.5 Umweltgefahren: -

14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender: -

Lufttransport ICAO-TI/IATA-DGR

14.1 UN-Nummer oder Kennnummer: -

14.2 Entsprechende Beförderungsbezeichnung gemäß UN: -

14.3 Gefahrgutklasse(n): -

14.4 Verpackungsgruppe: -

14.5 Umweltgefahren: -

14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender: -

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14.7 Seetransport als Massengut gemäß IMO-Vorschriften

Nichtzutreffend.

ABSCHNITT 15: Vorschriften

15.1. Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzvorschriften/Gesetze für den Stoff oder das Gemisch

Internationale Vorschriften:

Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe

Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Chemikalienagentur

, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der

Sicherheitsverordnung 1488/94/EG, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates, der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG,

93/105/EG und 2000/21/EG der Kommission.

Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und

Gemischen, zur Änderung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG

, sowie zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Verordnung (EU) Nr. 348/2013 der Kommission vom 17. April 2013 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung,

Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH).

Verordnung (EU) Nr. 453/2010 der Kommission vom 20. Mai 2010 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung,

Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH).

 

Verordnung (EU) 2015/830 des Ausschusses vom 28. Mai 2015 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung,

Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)

Verordnung (EU) 2020/878 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung,

Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)

Verordnung (EG) Nr. 648/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über Wasch- und Reinigungsmittel und deren Änderungen

Verordnung (EG) Nr. 648/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über

Detergenzien und deren Änderungen

Nationale Rechtsvorschriften:

  • Verordnungen über gefährliche Stoffe:

Gesetz XXV aus dem Jahr 2000 über die chemische Sicherheit [geändert durch Gesetz CXXVII aus dem Jahr 2013]

Verordnung 44/2000 (XII. 27.) EüM über die detaillierten Vorschriften für bestimmte Verfahren und Tätigkeiten im Zusammenhang mit gefährlichen Stoffen und Zubereitungen

[geändert durch: Verordnung 14/2013 (II. 15.) EMMI, Verordnung 21/2012 (IV. 4.) NEFMI]

Verordnung 5/2020 (II. 6.) ITM über die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (IV. 4.) NEFMI-Verordnung]

5/2020. (II. 6.) ITM-Verordnung über den Schutz der Gesundheit und Sicherheit von Arbeitnehmern, die chemischen Risikofaktoren ausgesetzt sind

Überprüfungsdatum: 16.06.2025.

Versionsnummer: v2.0

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  • Vorschriften für gefährliche Abfälle:

Gesetz CLXXXV aus dem Jahr 2012 über Abfälle [geändert durch: Regierungsverordnung 527/2013. (30.12.),

Regierungsverordnung 192/2003. (26.11.), Regierungsverordnung 182/2009. (IX. 10.) Regierungsverordnung, 289/2010. (XII. 21.)

Regierungsverordnung].

225/2015. (VIII. 7.) Regierungsverordnung über die detaillierten Vorschriften für bestimmte Tätigkeiten im Zusammenhang mit gefährlichen Abfällen

72/2013. (VIII. 27.) VM-Verordnung über das Abfallverzeichnis.

  • Verordnungen über Wasserverschmutzung:

220/2004 (VII. 21.) Regierungsverordnung, [geändert durch: 558/2013. (XII. 31.) Regierungsverordnung]

  • Vorschriften zum Arbeitsschutz:

Gesetz XCIII aus dem Jahr 1993 über den Arbeitsschutz [geändert durch: Gesetz CLXXIX aus dem Jahr 2013, Gesetz CXCI aus dem Jahr 2011

]

  • Vorschriften zum Brandschutz:

Gesetz XXXI aus dem Jahr 1996 über Brandschutz, technische Rettung und Feuerwehr [

geändert durch: Gesetz CCXLIII aus dem Jahr 2013];

Verordnung 54/2014 (XII. 5.) BM über die nationalen Brandschutzvorschriften.

15.2. Chemische Sicherheitsbewertung:

Keine Informationen verfügbar.

ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben

Angaben zur Überarbeitung des Sicherheitsdatenblatts:

V2.0 Überarbeitung und Harmonisierung des Datenblatts gemäß den geltenden internationalen und nationalen Rechtsvorschriften .

Vollständige Bezeichnung der im Sicherheitsdatenblatt verwendeten Abkürzungen:

ATE: Akute Toxizitätsschätzung. PBT: persistent, bioakkumulierbar und toxisch. vPvB: sehr persistent, sehr

bioakkumulierbar. LD50 Lethal Dose, LC50 Lethal Concentration. EC50 Effective Concentration. EWC:

European Waste Catalogue. IARC: International Agency for Research on Cancer. RTECS: Registry of Toxic

Effects of Chemical Substances. VOC: Volatile Organic Carbon. DNEL: Derived no effect level

(abgeleiteter Wert ohne Wirkung). PNEC: Predicted no effect concentration (voraussichtliche Konzentration ohne Wirkung).

AGYH: untere Entzündungsgrenze. FGYH: obere Entzündungsgrenze. ARH: untere Explosionsgrenze. FRH: obere Explosionsgrenze.

STOT: Specific Target Organ Toxicity. LDLo Lethal dose, low. IC50: Inhibitory concentration. SVHC:

Substances of very high concern. NOAEL: No-observed-adverse-effect level. LOAEL: Lowest-observed

adverse-effect level

Vollständiger Wortlaut der H-Sätze in Abschnitt 2 und 3 des Sicherheitsdatenblatts:

H315 – Reizt die Haut.

H319 – Verursacht schwere Augenreizungen.

Überprüfungsdatum: 16.06.2025.

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H318 – Verursacht schwere Augenschäden.

H334 – Kann bei Einatmen allergische und asthmatische Symptome sowie Atembeschwerden verursachen.

H335 – Kann die Atemwege reizen.

EUH208 – Enthält Lipase und Amylase. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.

Vollständiger Wortlaut der P-Sätze in Abschnitt 2 und 3 des Sicherheitsdatenblatts:

P102 – Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.

P302 + P352 – BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser abwaschen.

P280 – Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.

P305 + P351 + P338 – BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Gegebenenfalls

Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.

P310 – Sofort TOXIKOLOGISCHES ZENTRUM/Arzt konsultieren.

P501 – Inhalt/Behälter als Abfall entsorgen: gemäß den örtlichen/nationalen Vorschriften.

Empfehlungen für die Weiterbildung:

Keine Informationen verfügbar.

Empfohlene Verwendungsbeschränkungen (nicht verbindliche Empfehlung des Lieferanten):

Keine Informationen verfügbar.

Dieses Sicherheitsdatenblatt wurde auf der Grundlage der vom Hersteller zur Verfügung gestellten Unterlagen erstellt und

entspricht dem Gesetz XXV aus dem Jahr 2000 über die chemische Sicherheit und dessen Änderungen sowie den entsprechenden Verordnungen,

44/2000. (XII. 27.) EüM. Verordnung (über die detaillierten Vorschriften für bestimmte Verfahren und Tätigkeiten im Zusammenhang mit gefährlichen Stoffen und Zubereitungen.

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